Übergabeprotokoll Wohnung: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Einzug oder Auszug: Formular ausfüllen, das Protokoll entsteht live daneben — drucken oder als PDF speichern. Mit Zählerständen, Schlüsselübergabe, Zustand aller Räume und Unterschriften beider Parteien. Kostenlos, ohne Anmeldung, und keine Daten verlassen Ihren Browser.

Angaben ausfüllen

Zählerstände

Übergebene Schlüssel (Anzahl)

Haustür
Wohnungstür
Briefkasten
Keller / Nebenraum

Zustand der Räume

Wählen Sie im Druckfenster „Als PDF speichern" als Ziel. Es werden keine Daten an einen Server gesendet — alles bleibt in Ihrem Browser. Erstellen Sie das Protokoll in zwei Exemplaren, eines für jede Partei.

Übergabeprotokoll — Einzug

Zwischen den Parteien:

Vermieter: ____________

Mieter: ____________

Wohnung in: ____________

Datum der Übergabe: ____________

Zählerstände

Strom____________
Gas____________
Wasser____________

Übergebene Schlüssel

____________

Zustand der Räume

RaumZustandMängel / Anmerkungen
FlurGut
WohnzimmerGut
KücheGut
SchlafzimmerGut
BadGut
WCGut

Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben in diesem Protokoll. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Ort, Datum: ____________, ____________

Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter

Warum das Protokoll so wichtig ist

Keine Pflicht — aber Ihr wichtigstes Beweismittel. Kein Gesetz schreibt ein Übergabeprotokoll vor. Kommt es aber zum Streit über die Kaution, über Schäden oder über Nebenkosten, entscheidet in der Praxis das, was bei der Übergabe schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben festgehalten wurde.

Kaution:Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Einbehalte beim Auszug müssen sich auf echte Schäden stützen — normale Abnutzung trägt der Vermieter. Der Vergleich von Einzugs- und Auszugsprotokoll ist dafür der Maßstab.

Zählerstände: Die notierten Stände sind die Abrechnungsgrenze gegenüber den Versorgern und die Grundlage der Ummeldung von Strom und Gas.

Gesetzestext: § 551 BGB — Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. In der Praxis ist es aber das wichtigste Beweisdokument bei Streit um Kaution, Schönheitsreparaturen oder Nebenkosten: Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde und welche Zählerstände galten. Ohne Protokoll steht bei Streit oft Aussage gegen Aussage.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Namen von Vermieter und Mieter, Adresse, Datum, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Anzahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums mit konkreten Mängeln — und die Unterschriften beider Parteien. Genau das erzeugt die Vorlage oben; Fotos als Ergänzung sind sinnvoll.

Müssen beide Parteien unterschreiben?

Für die volle Beweiskraft: ja. Mit beiden Unterschriften gilt der festgehaltene Zustand als von beiden Seiten anerkannt. Verweigert eine Partei die Unterschrift, sollte die andere den Zustand mit Fotos und einem Zeugen dokumentieren.

Wann ist ein Übergabeprotokoll unwirksam?

Ein Protokoll entfaltet keine Wirkung gegen eine Partei, die es nicht unterschrieben hat, und einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen (z. B. pauschale Anerkennung nicht existierender Mängel). Der sachliche Kern — Zustand, Zähler, Schlüssel — bleibt davon in aller Regel unberührt.

Was haben die Zählerstände mit dem Protokoll zu tun?

Die beim Ein- bzw. Auszug notierten Stände sind die Abrechnungsgrenze: Bis dahin zahlt der Vormieter bzw. der ausziehende Mieter, ab dann der neue. Mit den Ständen aus dem Protokoll melden Sie Strom und Gas beim Versorger um — ohne sie drohen Schätzungen.

Und die Kaution?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Ob und wie viel davon beim Auszug einbehalten werden darf, entscheidet sich praktisch am Vergleich von Einzugs- und Auszugsprotokoll — normale Abnutzung geht dabei zu Lasten des Vermieters, echte Schäden zu Lasten des Mieters.

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Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.