Wohnungsgeberbestätigung: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Füllen Sie das Formular aus, die Bestätigung nach § 19 BMG entsteht live daneben — drucken oder als PDF speichern, fertig für das Einwohnermeldeamt. Mit allen Pflichtangaben, auch wenn Wohnungsgeber und Eigentümer nicht identisch sind. Kostenlos, ohne Anmeldung, und keine Daten verlassen Ihren Browser.

Angaben ausfüllen

Meldepflichtige Personen (alle ein-/ausziehenden Personen)

Wählen Sie im Druckfenster „Als PDF speichern" als Ziel. Es werden keine Daten an einen Server gesendet — alles bleibt in Ihrem Browser.

Wohnungsgeberbestätigung

gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wohnungsgeber

____________

____________

Wohnung: ____________

Meldepflichtiger Vorgang: Einzug am ____________

Folgende Personen sind eingezogen:

____________

Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber den oben genannten meldepflichtigen Vorgang gemäß § 19 BMG. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung nicht stattfindet (§ 19 Abs. 6 BMG).

____________, den 29. Juli 2026

Unterschrift des Wohnungsgebers

Was § 19 BMG verlangt

Pflicht des Vermieters. Seit dem Bundesmeldegesetz 2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann sich der Mieter nicht anmelden.

Pflichtangaben (§ 19 Abs. 3 BMG): Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist), die Art des Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen. Genau diese Angaben erzeugt der Generator oben.

Bußgelder:keine oder verspätete Bestätigung bis 1.000 €; eine Gefälligkeitsbescheinigung ohne tatsächlichen Einzug bis 50.000 €.

Gesetzestext: § 19 BMG — Mitwirkung des Wohnungsgebers

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (meist des Vermieters), dass ein Mieter ein- oder ausgezogen ist. Der Mieter braucht sie für die An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt — der Mietvertrag genügt dafür nicht. Grundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz (BMG).

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber: in der Regel der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Verwaltung. Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Der Mieter kann sich die Bestätigung nicht selbst ausstellen. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, müssen zusätzlich Name und Anschrift des Eigentümers genannt werden — die Vorlage oben berücksichtigt das.

Welche Frist gilt?

Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen (§ 19 Abs. 1 BMG). Dieselbe Zwei-Wochen-Frist gilt für den Mieter bei der Anmeldung im Meldeamt.

Was passiert, wenn der Vermieter sie nicht ausstellt?

Die verweigerte oder verspätete Bestätigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis 1.000 € geahndet werden. Der Mieter sollte in dem Fall das Meldeamt informieren — es kann die Angaben dann direkt beim Wohnungsgeber einholen.

Was droht bei einer Gefälligkeitsbescheinigung?

Wer eine Wohnanschrift bestätigt, obwohl die Person dort gar nicht einzieht (Scheinanmeldung), riskiert ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 19 Abs. 6, § 54 BMG). Bestätigen Sie nur tatsächliche Ein- und Auszüge.

Brauche ich die Bestätigung auch beim Auszug?

Nur in Sonderfällen: eine Abmeldung (und damit eine Auszugsbestätigung) ist nötig, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird — etwa beim Wegzug ins Ausland. Beim normalen Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung der neuen Wohnung mit der Einzugsbestätigung des neuen Wohnungsgebers.

Gilt die Vorlage auch in Berlin und anderen Städten?

Ja. Viele Meldeämter (z. B. Berlin) bieten eigene Formulare an, verpflichtend ist deren Nutzung aber nicht: Entscheidend ist, dass die Bestätigung die Pflichtangaben des § 19 Abs. 3 BMG enthält — genau die erzeugt der Generator oben.

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Diese Vorlage dient nur zur Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.